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NRWupgrade Fahrrad (Monat)

Die Schlaue Nummer für Bus & Bahn:
0800 6 / 50 40 30
(gebührenfrei aus allen dt. Netzen)

NRWupgrade Fahrrad (Monat)

NRWupgrade Fahrrad: Monatlich mobil mit dem Rad.

NRWupgrade Fahrrad (Monat)

Das NRWupgradeFahrradMonat (vormals NRWupgradeFahrrad) ist das ideale Ergänzungsticket für Inhaber eines Deutschlandtickets oder eines Abonnements im NRW-Tarif, die ihr Fahrrad bei beliebig vielen Fahrten innerhalb eines Kalendermonats mitnehmen möchten. Es gilt innerhalb des Geltungsbereichs des Basistickets sowie auf den Strecken laut Anhang 8 der Tarifbestimmungen.

Das Ticket ist persönlich, nicht übertragbar und nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Es wird ausschließlich als elektronisch Ticket ausgegeben – als eTicket auf Chipkarte, HandyTicket oder Online-Ticket zum Selbstausdruck.

Geltungsdauer: Einen Kalendermonat vom ersten bis zum letzten Tag des Monats, darüber hinaus bis 3:00 Uhr des Folgetags. Das Abonnement läuft auf unbestimmte Zeit und kann bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats gekündigt werden.

Preis: 47,80 € pro Monat

Das NRWupgradeFahrradMonat erweitert nicht den Geltungsbereich des Basistickets, sondern erlaubt ausschließlich die monatliche Fahrradmitnahme.

  • VER-App
  • Handyticket
  • Ticketautomat
  • Verkaufsstellen
  • In Bus & Tram
  • Bestellung per Post
  • Darstellung Jeder
    Jeder
  • Darstellung Geltungsbereich
    Geltungsbereichganz NRW

Ticketinformationen

Fahrtenanzahl

Fahrradmitnahme bei beliebig vielen Fahrten innerhalb eines Monats

Personenkreis

Inhaber des Deutschlandtickets, Inhaber eines Abonnements des NRW-Tarifs und Inhaber eines Abonnements der nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife

Übertragbarkeit:

Persönlich, nicht übertragbar

Geltungsdauer

Das Abonnement wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats gekündigt werden. Die Geltungsdauer des NRWupgrade1.KlasseMonat ist monatsscharf: Einen Kalendermonat vom jeweils ersten bis zum letzten Tag des Monats und darüber hinaus bis 3.00 Uhr des Folgetags (z.B. vom 1. Mai, 0:00 Uhr, bis 1. Juni 3:00 Uhr).

Erweiterbar

nein