1. Geltungsbereich
1.1 Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich.
1.2 Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Lieferanten erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Lieferanten die Lieferung vorbehaltlos annehmen.
1.3 Unsere Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern i.S.v. § 14 BGB, wenn der Vertrag zum Betrieb des Unternehmens gehört, sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i.S.v. § 310 Abs. 1 BGB.
2. Vertragsabschluss und Angebotsunterlagen
2.1 Nur schriftliche Bestellungen und Bestelländerungen sind gültig. Mündliche Vereinbarungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung gültig. Lieferungen, die nicht aufgrund schriftlicher Bestellung ausgeführt werden, werden nicht anerkannt.
2.2 Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen des Einkaufsvertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2.3 Der Lieferant ist verpflichtet, unsere Bestellung und jede Bestelländerung innerhalb einer Frist von einer Woche anzunehmen und uns eine entsprechende Auftragsbestätigung zu übersenden. Ausgenommen hiervon sind Eilbestellungen. Diese sind innerhalb von 48 Stunden nach Zugang der Bestellung anzunehmen und zu bestätigen. Unterbleibt eine Auftragsbestätigung innerhalb der jeweils vorgenannten Frist, sind wir berechtigt, unsere Bestellung zu widerrufen, auch wenn unserer Bestellung ein verbindliches Angebot des Lieferanten vorangegangen ist. Aus einem solchen Widerruf kann der Lieferant keinerlei Rechte gegen uns herleiten.
2.4 Aus der Auftragsbestätigung müssen Preis, Menge, verbindlicher Liefertermin, Bestellnummer, Bestelldatum sowie unsere Auftragsnummer hervorgehen.
2.5 Etwaige Angebote, Entwürfe, Proben und Muster, die uns vom Lieferanten zur Verfügung gestellt werden, sind für uns kostenfrei und begründen für uns keine Verbindlichkeiten.
2.6 Vergütungen oder Entschädigungen für Besuche oder für die Ausarbeitung von Angeboten, Projekten usw. werden – sofern nicht abweichend ausdrücklich vereinbart – nicht gewährt.
2.7 Wir können im Rahmen der Zumutbarkeit für den Lieferanten technische Änderungen der Ware und/oder der zeitlichen Auslieferung und/oder der beauftragten Leistung auch noch nachträglich verlangen. Dabei sind Auswirkungen insbesondere hinsichtlich der Mehr- und Minderkosten sowie der Liefertermine angemessen einvernehmlich zu regeln.
2.8 Der Lieferant hat uns alle für die technische Durchsprache des Liefergegenstandes erforderlichen Zeichnungen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Lieferant kann jedoch keine Rechte daraus herleiten, dass wir uns an einer solchen Durchsprache oder sonst wie an den Entwurfsarbeiten beteiligen.
2.9 An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Angebotsunterlagen, die wir dem Lieferanten zur Verfügung stellen, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind ausschließlich für die Fertigung aufgrund unserer Bestellung zu verwenden; nach Abwicklung der Bestellung sind sie uns unaufgefordert und kostenfrei zurückzugeben. Dritten gegenüber sind sie geheim zu halten.
2.10 Der Lieferant hat uns rechtzeitig und unaufgefordert alle Unterlagen, die wir für die Aufstellung, den Betrieb, die Wartung, die Inspektion oder die Instandsetzung des Liefergegenstandes benötigen, kostenlos zur Verfügung zu stellen.
2.11 Übernehmen wir die Kosten für die Herstellung von Werkzeugen oder Modellen, werden diese für uns hergestellt, so dass wir originär Eigentum erwerben. Scheitert ein solcher originärer Eigentumserwerb, überträgt uns der Lieferant das Eigentum gemäß §§ 929, 930 BGB. Er nimmt in diesem Fall die Werkzeuge oder Modelle unentgeltlich für uns in Verwahrung und pflegt und versichert sie sachgerecht. Der Lieferant ist verpflichtet, die Werkzeuge und Modelle auf Anforderung unverzüglich an uns herauszugeben.
3. Preise, Rechnungen und Zahlungsbedingungen
3.1 Die vereinbarten Preise sind Festpreise. Sie schließen sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der vom Lieferanten zu erbringenden Lieferung/Leistung bis zum Bestimmungsort ein. Dies gilt auch für Rahmenaufträge über die gesamte Dauer der Vereinbarung.
3.2 Etwaige zusätzliche Leistungen sind uns nur zu berechnen, falls wir sie dem Lieferanten ausdrücklich schriftlich in Auftrag gegeben haben.
3.3 Der Vergütungsanspruch wird, sofern nicht anders vereinbart, 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Bei einer Vereinbarung von Skonto/Preisnachlässen ist für den Beginn der Skontofrist/Preisnachlassfrist das Eingangsdatum der Rechnung bei uns maßgeblich. Voraussetzung für die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs sowie für den Beginn der Skontofrist/Preisnachlassfrist ist, dass die Lieferung/Leistung vollständig erbracht ist, soweit gesetzlich oder vertraglich vorgesehen eine Abnahme erfolgt ist und eine Ziffer 3.4 entsprechende Rechnung erteilt wurde.
3.4 Rechnungen sind uns in doppelter Ausfertigung bei Versand der Ware, jedoch getrennt von dieser, zuzusenden. Bestellnummer und Bestelldatum sowie unsere Auftragsnummer sind in jeder Rechnung anzugeben. Jede Rechnung hat den jeweiligen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, insbesondere den vollständigen Namen sowie die genaue Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmens, die Steuernummer oder Umsatzsteueridentnummer, eine fortlaufende Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum der Rechnung, Leistungszeitpunkt, Menge und Art der zu liefernden Gegenstände oder Art der zu erbringenden Leistung zu beinhalten. Etwaige Mehr- oder Minderleistungen sind gesondert in der Rechnung aufzuführen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen.
3.5 Bei fehlerhafter Lieferung oder Leistung sind wir berechtigt, Zahlungen aus Forderungen aus der Geschäftsbeziehung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. Geleistete Zahlungen bedeuten andererseits keine Anerkennung der Lieferung oder Leistung als vertragsgemäß.
3.6 Der Lieferant ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung – die nicht unbillig verweigert werden darf – nicht berechtigt, seine Forderungen gegen uns abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen.
4. Lieferzeit und Lieferverzug
4.1 Die von uns genannten Lieferzeiten sind unbedingt einzuhalten und gelten als Fixtermine. Eine etwaige Lieferfrist beginnt im Zeitpunkt des Abgangs der Bestellung bei uns. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Eingang der Ware bei der von uns genannten Lieferadresse.
4.2 Erkennt der Lieferant, dass eine vereinbarte Lieferzeit aus irgendwelchen Gründen nicht eingehalten werden kann, so hat er uns dies unverzüglich unter Angabe der Gründe und der Dauer der Verzögerung schriftlich mitzuteilen.
4.3 Im Falle des Lieferverzugs sind wir berechtigt, je Werktag eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2% der Auftragssumme, maximal jedoch nicht mehr als 5 % der Auftragssumme, zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten. Der vorbehaltlose Ausgleich einer Rechnung durch uns beinhaltet keinen Verzicht auf Vertragsstrafe – oder Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung.
4.4 Wenn die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten wird, sind wir nach Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Ansprüche, vom Vertrag zurückzutreten. Hat der Lieferant die Verzögerung zu vertreten, so können wir nach unserer Wahl Ersatz des uns durch die Verzögerung entstandenen Schadens oder, nach Ablauf der o.g. Frist, Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz der vergeblichen Aufwendungen verlangen.
4.5 Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe oder sonstige unabwendbare und nicht vorhersehbare Ereignisse befreien den Lieferanten nur für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Der Lieferant ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und seine Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. Wir sind von der Verpflichtung zur Abnahme der bestellten Lieferung/Leistung ganz oder teilweise befreit und insoweit zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Lieferung/Leistung wegen der durch solche Umstände verursachten Verzögerung bei uns – unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte – nicht mehr verwertbar ist. Wegen eines von uns erklärten Rücktritts stehen dem Lieferanten keinerlei Ansprüche gegen uns zu.
5. Lieferung, Gefahrübergang
5.1 Teillieferungen akzeptieren wir nur nach ausdrücklicher Vereinbarung. Bei vereinbarten Teillieferungen ist die verbleibende Restmenge aufzuführen.
5.2 Jeder Lieferung ist ein Lieferschein in einfacher Ausfertigung beizufügen, welcher neben der genauen Bezeichnung des Umfangs der Lieferung nach Artikel, Art und Menge unsere genauen Bestelldaten enthält. Unterlässt der Lieferant dies, so sind Verzögerungen in der Bearbeitung unvermeidlich, für die wir nicht einzustehen haben.
5.3 Der Gefahrübergang ist bei der von uns angegebenen Lieferadresse nach Abladung des Liefergegenstandes. Der Lieferant verpflichtet sich, bei Bedarf ein Abladegerät (Ameise) auf eigene Kosten mitzuführen.
5.4 Wenn und soweit der Lieferant Lieferungen oder Leistungen auf unserem Betriebsgelände erbringt, ist er zur Einhaltung der Hinweise zur Sicherheit, Umwelt- und Brandschutz für Betriebsfremde in der jeweils geltenden Fassung verpflichtet.
6. Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel
6.1 Sämtliche von dem Lieferanten gelieferten Gegenstände und alle von ihm erbrachten Leistungen müssen dem neuesten Stand der Technik, den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den jeweils gültigen sicherheitstechnischen Anforderungen, den Arbeitsschutz- , Umweltschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie den einschlägigen Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Allgemein international anerkannte Normen wie z.B. DIN, ISO, IEC, EN, VDI, VDE sind einzuhalten. Soweit im Einzelfall Abweichungen von diesen Vorschriften notwendig sind, muss der Lieferant hierzu unsere schriftliche Zustimmung einholen.
6.2 Der Lieferant ist verpflichtet, den aktuellen Stand, der für seine Komponenten zutreffenden Richtlinien und Gesetze hinsichtlich von Stoffbeschränkungen zu ermitteln und einzuhalten. Der Lieferant verpflichtet sich, keine verbotenen Stoffe einzusetzen. Vermeidungs- und Gefahrstoffe laut den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien sind in der Leistungsspezifikation von dem Lieferanten anzugeben. In diesem Fall sind die Sicherheitsdatenblätter bereits mit dem Angebot und bei jeder Änderung in digitaler Form (PDF) abzugeben. Hinweise auf Überschreitungen von Stoffeinschränkungen und auf Lieferung von Verbotsstoffen sind uns unverzüglich mitzuteilen.
6.3 Die Einhaltung der Anforderungen gem. Ziff. 6.1 und Ziff. 6.2 sowie die Einhaltung sonstiger Vereinbarungen oder Zusagen des Lieferanten über die Beschaffenheit des Liefergegenstandes garantiert der Lieferant ausdrücklich. Hat der Lieferant Bedenken gegen die von uns gewünschte Art der Ausführung, so hat er uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
6.4 Die Lieferannahme erfolgt immer unter dem Vorbehalt einer Mengen- und Qualitätskontrolle. Wir sind verpflichtet, die Ware innerhalb angemessener Frist auf etwaige Mängel zu prüfen. Eine Mängelrüge ist rechtzeitig erfolgt, sofern sie bei erkennbaren Mängeln innerhalb einer Frist von 10 Arbeitstagen nach Ablieferung, oder wenn der Mangel bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung nicht erkennbar war, innerhalb einer Frist von 10 Arbeitstagen nach seiner Entdeckung beim Lieferanten eingeht. Die Anerkennung von Mehrlieferung als vertragsgemäß behalten wir uns ausdrücklich vor. Schlägt im Fall des Vorliegens eines Mangels der Ware die Nacherfüllung durch den Lieferanten fehl, besteht die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB für zum Zwecke der Nacherfüllung durch den Lieferanten erbrachte Leistungen nicht.
6.5 Im Falle eines Mangels stehen uns die gesetzlichen Rechte ungekürzt zu, wobei Ort der Gewährleistung die angegebene Verwendungsstelle ist. Wir sind berechtigt, vom Lieferanten nach unserer Wahl Mängelbeseitigungen oder Ersatzlieferungen zu verlangen. Die beanstandeten Teile bleiben bis zum Ersatz bzw. Reparatur zu unserer Verfügung und werden mit Ersatz Eigentum des Lieferanten. Kommt der Lieferant seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung entsprechend dem von uns ausgeübten Wahlrecht nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, oder schlägt die Nacherfüllung fehl, sind wir zur sofortigen Geltendmachung unserer Rechte auf Minderung, Rücktritt, Schadensersatz statt Leistung oder Aufwendungsersatz berechtigt. Als fehlgeschlagen gilt die Nacherfüllung, wenn ein Versuch der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht zur mangelfreien Lieferung des Lieferanten führt. Der Lieferant ist verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzubehalten.
6.6 Unser Anspruch auf Erfüllung besteht bis zur schriftlichen oder gerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen statt der Leistung fort. Falls wir wegen Vorliegen eines Mangels vom Vertrag zurücktreten, hat der Lieferant uns auch die Vertragskosten zu ersetzen.
6.7 Ist der Lieferant mit der Ersatzlieferung oder Mangelbeseitigung im Verzug, sind wir berechtigt, die Ersatzbeschaffung oder Mangelbeseitigung auf Kosten des Lieferanten selbst vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen. Dasselbe gilt, wenn Eile geboten und der Lieferant nicht rechtzeitig erreichbar oder nicht in der Lage ist, die Mangelbeseitigung oder Ersatzbeschaffung rechtzeitig vorzunehmen. Der Lieferant ist hierüber unverzüglich zu unterrichten.
6.8 Unsere Ansprüche wegen Mängeln verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften. Für ausgewechselte Teile beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen. Prüft der Lieferant das Vorhandensein eines Mangel oder die Beseitigung, so ist die Verjährung solange gehemmt, bis der Lieferant uns das Ergebnis der Prüfung mitteilt, uns gegenüber den Mangel für beseitigt erklärt oder die Fortsetzung der Mängelbeseitigung ausdrücklich schriftlich verweigert. Eine Prüfung liegt insbesondere auch dann vor, wenn der Lieferant die Untersuchung einleitet oder die Lieferung zur Untersuchung an einen Dritten weiterleitet.
7. Konstruktionsschutz und Schutzrechte
7.1 Der Lieferant haftet dafür, dass durch die Entgegennahme der Lieferung oder Leistung und durch deren Verwendung durch uns Rechte Dritter, insbesondere Patent- und Lizenzrechte, nicht verletzt werden, es sei denn, der Lieferant hat nach unseren Konstruktionsvorgaben gefertigt.
7.2 Werden wir wegen der Verletzung der Rechte eines Dritten von diesem in Anspruch genommen, so ist der Lieferant verpflichtet, uns auf erstes schriftliches Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen. Die Freistellungspflicht des Lieferanten bezieht sich auf alle Aufwendungen, die uns im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise entstehen.
7.3 Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl entweder auf Kosten des Lieferanten von dem Inhaber der Rechte die erforderliche Genehmigung zur Inbetriebnahme, Benutzung, Weiterveräußerung usw. zu erwerben oder aber vom Vertrag zurückzutreten.
7.4 Soweit die Konstruktion des bestellten Liefergegenstandes von uns stammt, verpflichtet sich der Lieferant, diese weder jetzt noch später an Dritte zu liefern oder anzubieten. Modelle, Zeichnungen, Muster und dergleichen, die wir dem Lieferanten zur Ausführung eines Auftrages zur Verfügung stellen, bleiben unser Eigentum und sind mit Erledigung der Bestellung an uns zurückzusenden.
8. Prüfungen
8.1 Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten.
8.2 Der Lieferant hat die Prüfbereitschaft mindestes 1 Woche vorher anzuzeigen und mit uns einen Prüftermin zu vereinbaren. Wird der Liefergegenstand zu diesem Termin nicht vorgestellt, gehen insoweit auch unsere personellen Prüfkosten zu Lasten des Lieferanten.
8.3 Sind wegen festgestellter Mängel weitere oder wiederholte Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant insoweit sämtliche Kosten.
9. Produkthaftung, Freistellung und Haftpflichtversicherungsschutz
9.1 Der Lieferant ist verpflichtet, bei der Abwicklung der Lieferung und der Herstellung des Liefergegenstandes den neuesten Stand der Wissenschaft und Technik zu beachten und alle zwingenden Rechtsvorschriften einzuhalten, vor Auslieferung des Produktes eine eingehende Funktions- und Qualitätskontrolle durchzuführen und alle zur Erfüllung dieser Pflichten getroffenen Maßnahmen hinreichend zu dokumentieren.
9.2 Soweit der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, uns insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, wenn die Ursache in seinem Herrschafts- und/oder Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.
9.3 Der Lieferant verpflichtet sich, eine Produkthaftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von EUR 5 Mio. pro Personenschaden/Sachschaden – pauschal – zu unterhalten; stehen uns weitergehende Schadensersatzansprüche zu, bleiben diese unberührt.
9.4 Der Lieferant hat für Schäden, die von ihm, seinem Personal oder seinen Beauftragten an den Lieferungs- oder Leistungsgegenständen oder durch diese verursacht werden, eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Auf Verlangen ist uns die Deckungssumme je Schadensereignis nachzuweisen.
10. Eigentumsvorbehalt und Beistellungen
10.1 Ein verlängerter oder erweiterter Eigentumsvorbehalt seitens des Lieferanten bezüglich der an uns gelieferten Ware wird nicht anerkannt.
10.2 Von uns beigestellte Stoffe oder Teile bleiben unser Eigentum. Sie dürfen nur im Rahmen unserer Bestellung verwendet werden. Die Verarbeitung der Stoffe und der Zusammenbau der Teile durch den Lieferanten erfolgen für uns. Bei Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung unserer Stoffe und Teile mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Stoffe und Teile zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung. Ist die Sache des Lieferanten als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Lieferant uns anteilig Miteigentum überträgt. Unser Alleineigentum und das Miteigentum wird vom Lieferanten für uns unentgeltlich verwahrt.
Beigestellte Materialien sind getrennt und als Eigentum gekennzeichnet zu lagern. Sie dürfen nur entsprechend der getroffenen Vereinbarung verwendet werden. Der Lieferant ist verpflichtet, sie auf seine Kosten ausreichend zu versichern.
11. Geheimhaltung
Der Lieferant ist – auch über die Beendigung der Geschäftsbeziehung hinaus – verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und diese weder ganz noch teilweise Dritten zur Kenntnis zu bringen. Auch für eigene Geschäfte wird der Lieferant die erhaltenen Informationen ohne unsere Genehmigung nicht verwenden. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich allgemein bekannt sind, der Lieferant bereits kannte, bevor sie ihm von uns zugängig gemacht worden sind, oder dem Lieferanten durch Dritte zur Kenntnis gebracht worden sind, ohne dass hierdurch eine Geheimhaltungsverpflichtung verletzt worden ist, die dem Dritten oblag.
12. Allgemeine Bestimmungen
12.1 Unteraufträge dürfen nur mit unserer vorherigen Zustimmung vergeben werden, soweit es sich nicht lediglich um Zulieferung marktgängiger Teile handelt. Subunternehmer des Lieferanten sind uns auf Verlangen zu benennen.
12.2 Der Lieferant darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; er hat uns seine Aufrechnungsabsicht spätestens 1 Monat vor Fälligkeit der Gegenforderung anzuzeigen.
12.3 Wir sind berechtigt, mit fälligen und nicht fälligen, auch künftigen Forderungen gegen den Lieferanten aufzurechnen, die uns zustehen.
12.4 Der Lieferant darf nur mit unserer ausdrücklichen, schriftlich erteilten Einwilligung in Werbe- und Informationsmaterial auf die mit uns bestehende Geschäftsverbindung hinweisen.
12.5 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist Erfüllungsort für die Lieferverpflichtung/Leistungsverpflichtung des Lieferanten unser Geschäftssitz in Ennepetal.
12.6 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Einkaufsvertrag ist unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Lieferanten auch an seinem gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
12.7 Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts, des einheitlichen UN-Kaufrechts oder sonstigen Konventionen über das Recht des Warenkaufs.
12.8 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
TEIL A Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Vertrieb über den Webshop „VER eTarif-Ticketshop“ und die App „VER eTarif“ der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH sowie die „VRR-App“ der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen gelten für alle über die App „VER eTarif“ der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH (VER) sowie die „VRR-App“ der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, nachfolgend zusammen Apps genannt, oder den Webshop „VER eTarif-Ticketshop“ (abrufbar unter „https://eTarif-TicketShop.ver-kehr.de“) bestellten Tickets zwischen VER und dem Kunden sowie etwaiger weiterer über die Apps oder den Webshop angebotenen Waren oder Dienstleistungen, die keine Nutzungsberechtigung für ÖPNV-Angebote darstellen (nachfolgend auch Produkte genannt).
(2) Tickets im Sinne dieser AGB sind alle über die Apps oder den Webshop vertriebenen „Tickets im klassischen Tarif“ (Flächenzonentarif) nach Teil B dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Tarifbestimmungen siehe https://www.vrr.de/fileadmin/user_upload/pdf/service/downloads/tarifhandbuch/B_Tarifbestimmungen.pdf) sowie solche des „eTarifs“ (streckenbezogener Tarif) nach Teil C dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, . Für Tickets im klassischen Tarif gelten zusätzlich die besonderen Bestimmungen nach Teil B dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für Tickets im eTarif gelten zusätzlich die besonderen Bestimmungen nach Teil C dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3) Kunde der VER im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (vgl. § 13 BGB). Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die über die Apps oder den Webshop einen Kaufvertrag mit der VER abschließen, und dabei in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (vgl. § 14 BGB).
(4) Die im Webshop und über die App angebotenen Tickets und Produkte stellen kein verbindliches Angebot i.S.d. §§ 145 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dar. Vielmehr handelt es sich um eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer verbindlichen, zahlungspflichtigen Bestellung.
(5) Zur Abwicklung des Ticketverkaufs und für die sonstigen über die Apps oder den Webshop angebotenen Waren und Dienstleistungen bedient sich die VER IT-Dienstleistern sowie, in Abhängigkeit von dem gewählten Vertriebsweg und der Zahlungsart, unterschiedlicher Finanzdienstleistern bzw. Telekommunikationsanbietern. Einzelheiten zu den Zahlungsmodalitäten können Ziff. 6 dieser AGB und hinsichtlich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die Dienstleister der unter https://www.ver-kehr.de/datenschutz abrufbaren Datenschutzerklärung entnommen werden.
(5) Die für den Vertragsschluss und für die Durchführung des Vertrages maßgebliche Sprache ist Deutsch.
(1) Um Tickets und/ oder Produkte bestellen zu können, muss der Kunde ein Kundenkonto eröffnen. Beim Anlegen eines neuen Kundenkontos muss der Kunde zunächst E-Mail, Passwort, Geschlecht, Vorname, Name und Geburtsdatum angeben sowie die unter Absatz 1 beschriebenen Bestätigungen anhaken. Optional kann der Kunde auch einen Titel und seine Telefonnummer angeben. Der Kunde bestätigt die AGB der VER, Datenschutzbestimmungen und Tarifbestimmungen des VRR.
Nach Absenden dieser Daten erhält der Kunde eine E-Mail mit der Aufforderung die Registrierung zu bestätigen. Im Rahmen dieser Bestätigung sind durch den Kunden seine Adresse und die gewünschte Zahlungsmethode inkl. der für die Zahlung relevanten Daten sowie die Sicherheitsfrage anzugeben. Mit Auswählen des Bestätigungslinks kommt der Nutzungsvertrag zwischen der VER und dem Kunden zustande. Der Nutzungsvertrag für den Webshop und die Apps und der Kauf von Produkten kann vom Kunden entsprechend der Regelung § 312g Abs. 1 BGB innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen (
Der Kunde kann sich mit dem Kundenkonto, welches er in einer der Apps erstellt, auch im Webshop anmelden oder andersherum. Gleiches gilt für die jeweils andere App.
(2) Die Eröffnung eines Kundenkontos ist nur zulässig, wenn der Kunde volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig ist. Bei einer juristischen Person muss die Anmeldung durch eine unbeschränkt geschäftsfähige und vertretungsberechtigte natürliche Person erfolgen.
(1) Der Kunde kann die VER jederzeit elektronisch per E-Mail an kundencenter@ver-kehr.de oder schriftlich an Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH, Wuppermannshof 7, 58256 Ennepetal auffordern, das Kundenkonto zu deaktivieren. Alternativ kann der Kunde sein Kundenkonto im Webshop selbst deaktivieren oder löschen unter „Mein Konto“ > „Kundendaten“ > „Einstellungen“. In der App kann der Kunde sein Konto unter „Profil“ > „Mein Konto löschen“ sein Konto selbst löschen. Hierfür ist jeweils das Passwort des Kunden einzugeben.
Die VER kann das Kundenkonto jederzeit nach Information des Kunden schriftlich oder per E-Mail an die vom Kunden hinterlegte Adresse bzw. E-Mail-Adresse, unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist, deaktivieren. Offene Forderungen/ggfs. Nachforderungen gegenüber dem Kunden (z.B. Abrechnung noch nicht bezahlter Fahrten) bleiben hiervon unberührt.
(2) Zur fristlosen Sperrung des Kundenkontos mit sofortiger Wirkung ist die VER insbesondere berechtigt, wenn
Für die Form der Sperrung gilt Abs. 1 dieser Ziffer entsprechend.
(5) Dem Kunden obliegt die Pflicht zu prüfen, ob sich im seinem Kundenkonto noch nicht verwendete rechtmäßig erworbene Produkte/Tickets befinden und diese vor Löschung zu verwenden. Noch nicht verwendete Produkte/Tickets (z. B. bei Mehrfahrten-Tickets) stehen nach der Löschung nicht mehr zur Verfügung. Ein Anspruch auf Erstattung oder Gutschrift besteht nicht. Offene Forderungen gegenüber dem Nutzer (z. B. Abrechnung noch nicht bezahlter Fahrten) bleiben von der Beendigung der Nutzung unberührt.
Abweichend hiervon können im Falle einer Sperrung durch die VER unbestrittene noch offene Tickets ggf. anteilig z.B. bei Mehrfahrtentickets an den Kunden erstattet werden. Etwaige Erstattungen erfolgen über den vom Kunden hinterlegten Zahlungsweg.
(1) Stellt der Kunde einen Missbrauch seiner Zugangsdaten fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich in Textform an kundencenter@ver-kehr.de zu melden. Bis zum Zugang der Meldung haftet der Kunde für die bis dahin entstandenen Forderungen. Die VER unterstützt den Kunden nach Erhalt der Meldung während ihrer Geschäftszeiten dahingehend, dass sein Kundenkonto für die Bestellung von Tickets sofort gesperrt wird.
(4) Im Falle einer vorübergehenden Sperrung reaktiviert die VER nach Ablauf der Sperrzeit die Zugangsberechtigung und benachrichtigt den Kunden mittels der mitgeteilten E-Mail-Adresse. Eine dauerhaft gesperrte Zugangsberechtigung kann nicht wiederhergestellt werden. Dauerhaft gesperrte Personen sind von der Teilnahme dauerhaft ausgeschlossen und dürfen sich nicht erneut anmelden.
(1) Es besteht ein Anspruch auf die Nutzung der über die Apps oder den Webshop verfügbaren Dienste nur im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten der VER. Die VER bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit der angebotenen Dienste. Jedoch können durch technische Störungen (wie z.B. Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler, technische Probleme in den Datenleitungen) zeitweilige Beschränkungen oder Unterbrechungen auftreten.
(2) Die VER ist jederzeit berechtigt, in den Apps oder im Webshop unentgeltlich bereitgestellte Dienste zu ändern, neue Dienste unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen und die Bereitstellung unentgeltlicher Dienste einzustellen. Der Dienstanbieter wird hierbei jeweils auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen.
Die VER bedient sich zur Abwicklung des e-Payment-Services (Apps und Webshop) des Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (nachfolgend auch „LogPay“).
Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch LogPay, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LogPay ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.
(1) Anmeldung
Um den e-Payment-Service nutzen zu können, muss sich der Kunde unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei der VER registrieren:
Bestellung:
Mit der Bestellung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Sie erfolgt durch Absenden des Bestellformulars in den Apps oder im App-Shop.
Vertragsabschluss:
Der Vertragsabschluss kommt mit der VER zustande. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Rücksendung einer Bestätigung per E-Mail als Kaufbestätigung seitens des Verkehrsunternehmens. Der Kaufpreis ist sofort fällig.
Bei Verbrauchern behält sich die VER das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Ist der Kunde Unternehmer behält sich die VER das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.
Die jeweilige Bestellung mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag (z.B. Art des Tickets, Preis etc.) wird von der VER gespeichert. Über die Apps und den Webshop hat der Kunde einen Zugriff auf seine vergangenen Bestellungen für einen Zeitraum von zwölf Monaten. Die AGB können jederzeit über die Apps und den Webshop aufgerufen werden. Der Kunde kann seine Fahrten jederzeit in seinem Kundenkonto in den Apps und im Webshop einsehen.
Im Hintergrundsystem werden die Abrechnungsdaten für einen Zeitraum von 10 Jahren, beginnend mit Ende des Jahres, in welchem der Verkauf getätigt wurde, gemäß den gesetzlichen Regelungen, gespeichert. Alles Weitere wird in der Datenschutzerklärung https://www.ver-kehr.de/datenschutz beschrieben.
Im Rahmen der Nutzung der Apps und des Webshops haftet die VER nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen:
(1) Für Schäden, die durch die VER oder durch deren gesetzlichen Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, haftet die VER unbeschränkt.
(2) In Fällen der leicht fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet die VER Im Übrigen ist die Haftung der für leicht fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen der VER.
(3) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von Arglist, im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung von Garantien sowie für Ansprüche aus Produkthaftung.
(4) Die VER übernimmt keine Haftung und Garantie für die jederzeitige Erreichbarkeit oder Nutzung der Apps und des Webshops.
(5) Für den Inhalt der Webseiten der IT- und Finanzdienstleister, auf welche durch angegebene Links verwiesen wird, ist ausschließlich der jeweilige Dienstleister zuständig.
(6) Im Übrigen stehen den Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
(1) Die VER ist bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die zuständige Schlichtungsstelle ist die:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tage des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns textlich mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Ausschluss vom Widerrufsrecht
Wir weisen darauf hin, dass § 312 Abs. 8 BGB vom Gesetz ein Widerrufsrecht für Dienstleistungen, die dem Bereich der Beförderung zuzuordnen sind, ausgeschlossen wird. Voraussetzung dafür ist, dass die Beförderung innerhalb eines bestimmbaren Zeitraums in Anspruch genommen werden kann.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag der zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
[Name*]
[Straße + Nummer]
[PLZ + Ort]
[Land]
[E-Mail]
[Fax]
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag
über den Kauf der folgenden Waren:
[genaue Beschreibung der zu widerrufenen Waren / Dienstleistung]
erhalten am: [Liefer-/ Leistungsdatum]
[Anrede]
[Vorname]
[Nachname]
[Straße + Nummer]
[PLZ + Ort]
[Land]
[E-Mail]
Datum des Widerrufs: [Datum des Widerruf]
_____________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
(1) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Ist der Kunde Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2) Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
(3) Sofern der Kunde Unternehmer ist, wird vereinbart, dass Erfüllungsort der Hauptgeschäftssitz der VER ist. Ist der Kunde, der Unternehmer ist, zugleich Kaufmann, so wird zudem als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag der Hauptgeschäftssitz der VER vereinbart. Die VER ist berechtigt, Unternehmer auch an deren allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Vertragsbestimmungen werden die Vertragsparteien eine angemessene Regelung vereinbaren, die in wirtschaftlicher Hinsicht dem am nächsten kommt, was üblicherweise vereinbart worden wäre, wenn die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit bekannt gewesen wäre. Die vorstehende Regelung gilt auch, wenn sich bei der Durchführung oder in der Auslegung des Vertrages eine ausfüllungsbedürftige Lücke ergibt. In Kenntnis der Rechtsprechung des BGH zu § 139 BGB ist es der ausdrückliche Wille der Parteien, die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unter allen Umständen aufrecht zu erhalten und § 139 BGB insgesamt abzubedingen.
Beruht die Unwirksamkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung das gesetzlich zulässige Maß.
TEIL B ergänzende besondere Geschäftsbedingungen für den Ticket-Verkauf der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH im klassischen Tarif (Flächenzonentarif) über die Apps und den Webshop
(1) Teil B dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht sich ausschließlich auf den Verkauf von Tickets im klassischen Tarif https://www.vrr.de/fileadmin/user_upload/pdf/service/downloads/tarifhandbuch/B_Tarifbestimmungen.pdf des Verkehrsbundes Rhein-Ruhr sowie den Verkauf von Produkten.
(2) Neben Teil B dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zudem die entsprechenden Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr („https://t1p.de/6h7dx“ und die Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr in der vom Kunden bestätigten Fassung, welche aktualisiert unter der Homepage der VRR abrufbar sind.
(1) Die in den Apps und im Webshop der VER angebotenen Tickets im klassischen Tarif und Produkte stellen kein verbindliches Angebot i.S.d. §§ 145 ff. BGB dar, vielmehr handelt es sich um eine Aufforderung an den Kunden zur Aufgabe einer verbindlichen, zahlungspflichtigen Bestellung.
(2) In den Apps kann das gewünschte Ticket im klassischen Tarif entweder über die Suchfunktion in der „Fahrtenübersicht“ oder unter „Tickets“ > „Sortiment“ ausgewählt und mittels Auswahl des „Warenkorb“-Zeichens in den virtuellen Einkaufswagen gelegt werden. Im Warenkorb erhält der Kunde noch einmal zur Kontrolle eine Übersicht über die von ihm eingegebenen Ticket- und Zahl-Daten. Er erhält Gelegenheit etwaige Fehler zu korrigieren, indem er den Kauf abbricht und ein neues Ticket in den Warenkorb legt und er erhält die Möglichkeit einen Gutschein einzugeben. Etwaige Rabatte werden ebenfalls zur Kontrolle angezeigt. Der eigentliche Bestellvorgang wird erst im Bestellfenster „Tickets“ > „Warenkorb“ mit der Auswahl von „Kaufen“ eingeleitet.
Im Webshop kann der Kunde sein gewünschtes Ticket unter „Ticketkauf direkt“ nach gewünschtem Geltungsbereich und gewünschter Ticketkategorie auswählen. Nach Eingabe der erforderlichen Daten kann der Kunde das Ticket durch Auswahl des so bezeichneten Buttons „in den Warenkorb“ legen. Sodann gelangt der Kunde zur Bestellübersicht. In dieser kann er das Ticket „löschen“, eines für eine „Weitere Person“ oder ein „Weiteres Ticket“ für sich hinzufügen. Daneben hat der Kunde die Gelegenheit einen Gutschein einzugeben. Etwaige Rabatte werden zur Kontrolle angezeigt. Der eigentliche Bestellvorgang wird erst mit dem Auswählen von „Kauf abschließen“ eingeleitet.
Ein Ticket kann alternativ auch über „Ticketkauf mit Auskunft“ erworben werden. Hierzu ist die gewünschte Verbindung anzugeben und „suchen“ auszuwählen. Die Ticketoptionen werden durch Auswahl des Buttons „Tickets“ für die konkrete Verbindung angezeigt. Die konkrete Ticketkategorie kann durch Auswahl von „Ticket kaufen“ ausgewählt werden. Zur Kontrolle werden noch einmal die konkreten Verbindungsdaten angezeigt. Als nächstes ist der Button „In den Warenkorb“ auszuwählen, wie bei „Ticketkauf direkt“. Der weitere Kaufprozess funktioniert entsprechend des Ticketdirektkaufs.
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich über das vom Kunden im Kundenkonto hinterlegte Zahlungsmittel.
(3) Mit Auswahl des Buttons „Kauf abschließen“ im Webshop bzw. „Kaufen“ in den Apps gibt der Kunde eine verbindliche, zahlungspflichtige Bestellung für Tickets im klassischen Tarif auf, welche sich in seinem virtuellen Warenkorb befinden. Der Ticketkauf bei der VER wird unter Angabe der Bestelldaten dem Kunden unverzüglich durch eine E-Mail an die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse bestätigt.
(4) Die VER ist berechtigt, das verbindliche Angebot des Kunden nach Eingang und Prüfung der Bestellung innerhalb von zwei (2) Werktagen anzunehmen, wodurch der Vertrag zustande kommt. Dies geschieht mittels der E-Mail zur Ticketkaufbestätigung an die vom Kunden hinterlegten E-Mail-Adresse oder konkludent durch Bereitstellung des bestellten Tickets im Kundenbereich des Webshops oder der Apps binnen zwei (2) Werktagen nach Eingang der Bestellung. Nach Ablauf der Frist ist der Kunde nicht mehr an sein Angebot gebunden; es ist in diesem Fall kein wirksamer Vertrag zustande gekommen.
(5) Ein bindender Vertrag kann – ungeachtet Abs.4 dieser Ziffer – auch bereits zuvor wie folgt zustande kommen: Wenn der Kunde die Zahlungsart PayPal gewählt hat, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt der Bestätigung der Zahlungsanweisung an PayPal zustande.
(6) Beim Kauf eines für eine „Weitere Person“ bzw. „andere Person“ im Webshop ist zu beachten, dass das Ticket für die „Weitere/ andere Person“ personengebunden ist und als PDF bereitgestellt wird. Dieses PDF ist von der „Weiteren/ andere Person“ für die Gültigkeit des Tickets bei Fahrtantritt ausgedruckt bei sich zu führen.
(7) Produkte wie z. B. Radboxen können entsprechend der jeweiligen Nutzungsbedingungen in Anspruch genommen werden.
(1) Eine Stornierung oder ein Umtausch eines gekauften Tickets im klassischen Tarif (abgeschlossener Bestellvorgang) oder von Produkten ist nicht möglich.
(2) Nicht mehr benötigte Tickets oder Tickets, die nicht mehr gültig sind, können innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten nach Erwerb des Tickets zur Erstattung bei der VER angemeldet werden. Erstattungen erfolgen über den vom Kunden hinterlegten Zahlungsweg, abzgl. tariflich geregelter Bearbeitungsgebühren.
(3) Anträge für Erstattungen sind an die VER (kundencenter@ver-kehr.de) zu übermitteln.
(1) Kunden können das Abonnement des FlexTickets jederzeit gemäß der Tarifbestimmungen kündigen.
(2) Die Kündigung kann in den Apps unter „Meine Tickets“ > „Gekauftes Ticket“ erfolgen. Dort wird das FlexTicket angezeigt. Im Rahmen dieser Anzeige findet sich die Kündigungsschaltfläche „kündigen“. Wenn diese Schaltfläche bestätigt wird, wird das Abonnement gekündigt. Es wird ein schwarz hinterlegtes Pop-Up mit dem Hinweis angezeigt, dass die Verlängerung des Abonnements erfolgreich gekündigt wurde.
(3) Im Webshop kann der Kunde das Abonnement unter „Meine Käufe“ einsehen. Neben dem Hinweis, dass derzeit ein Abonnement für ein gültiges FlexTicket besteht, findet sich die Kündigungsschaltfläche „FlexTicket (30 Tage gültig, automatische Verlängerung) kündigen“. Wenn diese Schaltfläche ausgewählt wird, erscheint ein Pop-Up mit der Nachfrage, ob das Abonnement wirklich gekündigt werden soll. Bei Auswahl der Schaltfläche „Ja“ erscheint ein weiteres Pop-Up mit dem Hinweis, dass das Abonnement erfolgreich gekündigt wurde.
(2) Ergänzend gelten die ggf. auf dem Aktionsgutschein aufgedruckten bzw. im Rahmen der Aktion mitgeteilten besonderen Aktionsbedingungen.
(1) Teil C dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht sich ausschließlich auf den Verkauf von eTickets im eTarif (im Folgenden eTickets) über die Apps.
(2) Mit „eTarif“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle im Folgenden aufgezählten eTarife der Verkehrsverbünde und Tarifgemeinschaften in NRW (nachfolgend zusammen als Verkehrsverbund bezeichnet) sowie der Verbünde übergreifende eTarif NRW gemeint.
Im Einzelnen gelten neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen daher die
in der vom Kunden beim jeweiligen Kauf bestätigten Fassung, welche aktualisiert unter Eezy Tarifbestimmungen abrufbar sind.
Der konkret auf eine oder mehrere Fahrten des Kunden anzuwendende eTarif richtet sich danach, welche Fahrten der Kunde mit seinem eTicket innerhalb eines Zeitraumes von 24 Stunden macht. Werden vom Kunden ausschließlich Fahrten innerhalb eines Verkehrsverbundes (VRR, VRS, AVV, ZWL) wahrgenommen, kommt der jeweilige eTarif des Verkehrsverbundes in dem die Fahrten durchgeführt werden zur Anwendung. Führt der Kunde verbundübergreifende Fahrten durch, findet der eTarif NRW Anwendung. Einzelheiten zur Preisfindung sind in den vorgenannten eTarifen unter obenstehendem Link einsehbar sowie unter Ziffer 19 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erläutert.
(3) Ausgenommen vom eTarif sind Taxen und On-Demand-Verkehre. Die eTickets gelten auf den Linien der Eisenbahnverkehrsunternehmen in allen zuschlagfreien Zügen (RB, RE, S-Bahn), sofern diese nicht im Fahrplan oder durch Aushang von der Benutzung mit Fahrausweisen nach dem eTarif ausgeschlossen sind. Zuschlagpflichtige Züge der DB AG (IC/EC, ICE), die zur Benutzung nach dem eTarif freigegeben sind, werden gesondert bekannt gegeben.
(1) Die über die App der VER angebotenen eTickets stellen kein verbindliches Angebot i.S.d. §§ 145 ff. BGB dar, vielmehr handelt es sich um eine Aufforderung an den Kunden zur Aufgabe einer verbindlichen, zahlungspflichtigen Bestellung.
(2) Durch den Kunden wird unter „Suche“ oder unter „Tickets“ > „Sortiment“ mittels der Betätigung des Buttons „Check-In“ der Wunsch zum Start einer Fahrt mit der Abrechnung über den eTarif abgegeben. Im Verlauf des Buchungsvorgangs werden durch den Kunden die Daten zur Fahrt einschließlich weiterer Angaben (wie z. B. Mitfahrer, Fahrradmitnahme) angegeben.
Mit einem Klick auf den Button „Check-In“ akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung [Redaktionell: Link zur Datenschutzerklärung einfügen]. Im daraufhin angezeigten Pop-up-Fenster gibt der Kunde durch den Klick auf den „Bestätigen-Button“ eine verbindliche, zahlungspflichtige Bestellung für das gewünschte eTicket ab.
(3) Das Angebot des Kunden über ein eTicket in der App wird von der VER durch Übermittlung des Barcodes an das Mobilfunkgerät (Smartphone) des Kunden angenommen. Die Berechnung des Fahrpreises wird nachfolgend in Ziffer 20 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegt.
(4) Nach dem Auswählen des Buttons „Check-Out“ werden dem Kunden die Bestelldaten in der App angezeigt. Dem Kunden wird die Möglichkeit eingeräumt bei Bedarf die Ankunftshaltestelle zu korrigieren. Mit erneutem Auswählen des Buttons „Check-Out“ wird die Fahrtberechtigung ungültig und die Fahrt beendet. In der App wird das erfolgreiche Check-Out angezeigt mit den zugrundeliegenden Fahrtdaten sowie dem Endpreis für die Fahrt. Gleichzeitig erhält der Kunde eine E-Mail an die von ihm hinterlegte E-Mail Adresse mit der ihm Startzeit, Starthaltestelle, Beendigungszeit und Beendigungshaltestelle sowie Angabe des Preises. Die Abrechnung erfolgt über das vom Kunden im Kundenkonto hinterlegte Zahlungsmittel.
(1) Der Ticketpreis eines eTickets berechnet sich nach einem entfernungsabhängigen eTarif. Die zurückgelegte Fahrtstreckte wird im eTarif mittels GPS-Tracking ermittelt. Das Tracking startet nach Bestätigung des Fahrtantritts (Check-In) und Auslieferung des Barcodes in die App. Das Tracking endet mit dem, vom Kunden manuell vorzunehmenden, Check-Out (Beendigung der Fahrt). Die Berechnungsmodalitäten sind in den Tarifbestimmungen zum jeweiligen eTarif (Eezy Tarifbestimmungen) festgelegt. Sofern der Kunde keinen manuellen Check-Out vornimmt, wird das Tracking fortgesetzt. Das Tracking wird erst automatisch beendet, wenn 420 Minuten überschritten werden oder nach Verlassen des unter Ziffer 19 Abs. 5 beschriebenen Gültigkeitsbereichs. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Berechnung der Fahrtstrecke.
(2) Zur Nutzung des eTickets ist es zwingend notwendig, dass während der gesamten Fahrtstrecke das GPS-Tracking einschließlich mobiler Datennutzung in dem jeweiligen Mobilfunkgerät (Smartphone) aktiviert ist. Ein Ausschalten des GPS-Trackings/mobiler Datennutzung führt zur Beendigung der Fahrt und damit zum Erlöschen der Fahrterlaubnis mit der Rechtsfolge, des Fahrens ohne gültigen Fahrausweis. Hieraus können sich weitere Forderungen des Verkehrsunternehmens (insbesondere die Erhebung eines erhöhten Beförderungsentgeltes) ergeben.
(3) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Nutzungsdauer (Fahrtstrecke) das Mobilfunkgerät in Betrieb und die Mobiledatenübertragung aktiviert ist. Eine technische Nichtverfügbarkeit des Mobilfunkgeräts geht zu Lasten des Kunden.
(4) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle manuell von ihm erfassten Daten (insbesondere Start- und Endpunkt der Fahrt, Angaben zu Mitfahrern, Angaben zur Fahrradmitnahme oder weitere für die Preisberechnung relevante Angaben, die in der App abgefragt werden) wahrheitsgemäß erfolgen. Sollten dem Kunden nachtäglich Fehler oder falsche Eingaben auffallen, so hat er unverzüglich das Verkehrsunternehmen hierüber in Textform zu informieren, damit dieses eine Korrektur veranlassen kann.
(5) Der Gültigkeitsbereich der erworbenen eTickets richtet sich nach den zugrundeliegenden Tarifbestimmungen, die unter dem unter Ziffer 17 Abs. 2 stehenden Link einzusehen sind.
(6) Die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der App und den Erwerb von eTickets sind in Teil C in den Ziffern [Redaktionell: Ziffer einfügen]
(1) Das eTicket ist unmittelbar nach Start des Check-Ins und Erhalt des Barcodes gültig und wird elektronisch auf dem Mobilfunkgerät des Kunden bereitgestellt. eTickets können ausschließlich zum unmittelbaren Fahrtantritt genutzt werden.
(2) Vor dem Betreten des Fahrzeugs und je nach den örtlichen Umständen bereits vor Betreten von Bahnsteigen/ Bahnanlagen/ Haltestellen, hat sich der Kunde von der Aktivierung des gültigen eTickets zu überzeugen. Der Barcode des Tickets wird unmittelbar nach dem erfolgreichen „Check-In“ in der App angezeigt. Zusätzlich kann der Kunde auf der Startseite der App mit einem Klick auf den Button „Mein Ticket“ den Barcode für den aktiven Check-In aufrufen. Der Barcode kann alternativ unter dem Menüpunkt „Tickets“ mit Klick auf den Button „Aktuell gültig“ aufgerufen werden. Das eTicket muss bereits vor Antritt der Fahrt erworben worden sein. Nach Fahrtantritt erworbene eTickets werden nicht anerkannt. Gemäß den jeweils geltenden Beförderungsbedingungenen und Tarifbestimmungen des eTarifs der unter Ziffer 17 Abs. 2 genannten Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen kann in diesen Fällen vom Nutzer ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben werden.
(3) Zu Kontrollzwecken ist das eTicket auf dem betriebsbereiten Mobilfunkgerät des Kunden während der Fahrt ständig aktiv zu halten und insbesondere das GPS-Signal einschließlich der mobilen Datenübertragung dauerhaft zu aktivieren.
(4) Bei der Fahrkartenkontrolle hat der Kunde nach Aufforderung durch das Prüfpersonal das Mobilfunkgerät mit der auf dem Display angezeigten Fahrtberechtigung (Barcodes) bei aktivierter Hintergrundbeleuchtung vorzuzeigen. Für die Betriebsbereitschaft des Mobilfunkgerätes, für die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch sowie für die Anzeige des vollständigen Textinhaltes des eTickets ist der Kunde verantwortlich. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit des Dienstes oder der fehlerhaften bzw. unvollständigen Übertragung des eTickets muss vor Fahrtantritt anderweitig ein gültiges eTicket erworben werden.
(5) Kann der Kunde bei der Fahrkartenkontrolle kein gültiges eTicket vorlegen, wird dies zunächst als Fahrt ohne gültigen Fahrausweis gemäß den Bestimmungen des eTarifs sowie den Beförderungs- und Tarifbestimmungen der angeschlossenen Verkehrsverbünde gewertet. Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich gemäß der geltenden Beförderungsbedingungen, wenn der Kunde innerhalb einer Woche nachweist, dass er zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber eines gültigen eTickets war.
(6) Eine Übertragung der erworbenen eTickets auf ein anderes Mobilfunkgerät zur Nutzung durch den Kunden ist nicht möglich und nicht gestattet.
(1) Die Stornierung einer einmal angetretenen Fahrt ist nicht möglich. Der Kunde hat jedoch jederzeit die Möglichkeit, die Fahrt durch ein Check-Out zu beenden. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung der Fahrt vom Startpunkt bis zum Endpunkt der Fahrt. Sofern ein Check-Out an der Starthaltestelle, also vor dem Antritt der Fahrt erfolgt, wird keine Fahrt in Rechnung gestellt.
(2) Erstattungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Stellt der Kunde nach der Fahrt fest, dass durch die Applikation ein unkorrekter Tarif berechnet oder eine durch eine betriebsbedingte Störung erhöhte Preisberechnung in Rechnung gestellt wurde, so hat der Kunde dies innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Fahrt dem Kundenservice der VER unter kundencenter@ver-kehr.de textlich oder schriftlich zu melden. Stellt der Kundenservice fest, dass den Kunden ohne eigenes Verschulden ein unkorrekter Preis berechnet wurde, wird ihnen der Differenzbetrag zum korrekten Preis zurückerstattet.
(3) Die VER hat in diesen Fällen eine Frist von 30 Tagen, um den Nachweis zu prüfen und das Erstattungsersuchen zu bearbeiten. Bei schwierigen Fallgestaltungen kann diese Frist durch die VER auf maximal 90 Tage verlängert werden. Der Kunde wird hierüber unterrichtet. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle Nahverkehr oder die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO anzurufen und eine Klärung über diesem Wege herbei zu führen. Um den gesetzlichen Anforderungen zur Speicherung von Daten gerecht zu werden, werden personenbezogene Daten (Bewegungsdaten) innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen gelöscht. Näheres ist der Datenschutzerklärung zu entnehmen. Die Erstattungen sind nach Löschung der Daten ausgeschlossen.
(4) Sofern die VER aufgrund von Analysen die im Hintergrundsystem stattfinden Fehler in der Abrechnung feststellt, wird das Verkehrsunternehmen unaufgefordert eine Korrektur der Abrechnung vornehmen und den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Die Korrekturbuchungen werden durch die VER auf das aktuell hinterlegte Zahlungsmedium veranlasst.