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Nutzungsbedingungen – WLAN

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0800 6 / 50 40 30
(gebührenfrei aus allen dt. Netzen)

Nutzungsbedingungen für das WLAN „VER-Gaeste“

der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH

 

1. Gegenstand und Geltungsbereich dieser Nutzungsbedingungen

Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln die Zurverfügungstellung eines unentgeltlichen WLAN-Zugangs auf dem Betriebsgelände und in den Geschäftsräumen der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH (nachfolgend auch VER genannt) für Besucher und Mitarbeitende.

2. Änderung der Nutzungsbedingungen

Die VER behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern.

3. Nutzungsgestattung

  • Die Nutzung des unentgeltlichen WLAN-Zugangs ist nur Besuchern und Mitarbeitenden der VER gestattet, die diese Nutzungsbedingungen akzeptiert Ein Anspruch auf die Nutzung besteht nicht. Die VER ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Besucher und Mitarbeitende von der Nutzung auszuschließen.
  • Die Nutzung ist nur Besuchern und Mitarbeitenden der VER erlaubt, wenn diese mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben.

4. Datenschutz

Während der Anmeldung und Nutzung des WLAN-Zugangs werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet.

5. Nutzungsumfang

  • Es steht der VER jederzeit frei, den Zugang zum WLAN jederzeit ohne Angabe von Gründen einzuschränken oder Es besteht somit kein Anspruch auf einen funktionsfähigen WLAN-Zugang und/oder eine bestimmte örtliche Abdeckung. Auch kann und werden keine störungs- und unterbrechungsfreie Nutzungsmöglichkeiten sowie bestimmte Übertragungsgeschwindigkeiten gewährleistet.
  • Es besteht zudem kein Anspruch darauf, dass bestimmte Dienste über den WLAN-Zugang genutzt werden können. So können insbesondere Port-Sperrungen vorgenommen werden.

6. Verbotene Handlungen

  • Dem Besucher und dem Mitarbeitenden sind als Nutzer jegliche Handlungen bei der Nutzung des WLAN-Zugangs untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen.
  • Insbesondere sind folgende Handlungen untersagt:
    • das Einstellen, die Verbreitung, das Angebot und die Bewerbung pornografischer, gegen Jugendschutzgesetze, gegen Datenschutzrecht und/oder gegen sonstiges Recht verstoßender und/oder betrügerischer Inhalte, Dienste und/oder Produkte;
    • die Veröffentlichung oder Zugänglichmachung von Inhalten, durch die andere Teilnehmer oder Dritte beleidigt oder verleumdet werden;
    • die Nutzung, das Bereitstellen und das Verbreiten von Inhalten, Diensten und/oder Produkten, die gesetzlich geschützt oder mit Rechten Dritter (z.B. Urheberrechte) belastet sind, ohne hierzu ausdrücklich berechtigt zu sein;
    • die öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstige urheberrechtswidrige Handlungen, insbesondere bei der Nutzung von sog. „Internet-Tauschbörsen“ oder File-Sharing-Diensten.
    • Ebenfalls untersagt ist Ihnen jede Handlung, die geeignet ist, den reibungslosen Betrieb des WLAN-Netzes zu beeinträchtigen, insbesondere die Systeme übermäßig zu belasten.
    • Sollte eine illegale, missbräuchliche, vertragswidrige oder sonst wie unberechtigte Nutzung des WLAN-Zugangs bekannt werden, so wenden Sie sich bitte an: Datenschutz@ver-kehr.de
  • Bei Vorliegen eines Verdachts auf rechtswidrige bzw. strafbare Handlungen ist die VER berechtigt und ggf. auch verpflichtet, die Aktivitäten des jeweiligen Besuchers und Mitarbeitenden zu überprüfen und geeignete rechtliche Schritte einzuleiten. Hierzu kann auch die Zuleitung eines Sachverhalts an die Staatsanwaltschaft gehören.

7. Sperrung von Zugängen

Die VER kann den WLAN-Zugang jederzeit vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Besucher oder Mitarbeitende gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstoßen hat oder wenn die VER ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung besitzt.

8. Haftung des Nutzers

  • Sie sind als Besucher oder Mitarbeitender für alle ihre Handlungen, die im Zusammenhang mit der Nutzung des WLAN-Zugangs vornehmen, selbst
  • Sie stellen uns von sämtlichen Forderungen, die Dritte gegen uns wegen eines Verstoßes des Nutzers gegen gesetzliche Vorschriften, gegen Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeits-, Urheber- und Markenrechte) oder gegen vertragliche Pflichten, Zusicherungen oder Garantien geltend machen, einschließlich der Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe) auf erstes Anfordern frei.
  • Sie sind verpflichtet, im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen im Sinne von Ziff. 8 Absatz 2 unverzüglich und vollständig bei der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken und uns die hierzu erforderlichen Angaben in geeigneter Weise zugänglich zu machen.

9. Haftung der VER

Sollten dem Besucher durch die Nutzung des unentgeltlichen WLAN-Zugangs ein Schaden entstehen, so haftet die VER nur, soweit der entstandene Schaden aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung des unentgeltlichen WLAN-Zugangs entstanden ist, und nur bei Vorsatz (einschließlich Arglist) und grober Fahrlässigkeit der VER.

10. Schlussbestimmungen

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik
  • Wenn Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen sind, so ist unser Sitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen

bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Stand der Nutzungsbedingungen: 23. Februar 2023