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VER Fahrgastbefragung

Die Schlaue Nummer für Bus & Bahn:
0800 6 / 50 40 30
(gebührenfrei aus allen dt. Netzen)
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27. Juni 2024

Im Nahverkehrsliniennetz der Verkehrsgesellschaft Ennepe‐Ruhr mbH werden im Jahr 2024 wieder Verkehrserhebungen zur Erfassung der Schwerbehindertenfahrausweise durchgeführt. Die Erhebung wird im Auftrag der VER vom Unternehmen IVV (Ingenieurgruppe IVV GmbH & Co. KG) durchgeführt.

In den Erhebungszeiträumen werden auf allen Linien im Betriebsgebiet der VER Fahrgastbefragungen durchgeführt. Die zu diesem Zweck eingesetzten Mitarbeiter können sich ausweisen und sind gemäß der Beförderungsbedingungen berechtigt die Fahrausweise der Fahrgäste zu erfassen. Ab dem Jahr 2017 ist jedes Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr verpflichtet die Erhebung elektronisch durchzuführen. Das Auslesen der elektronischen Tickets (E-Tickets) wird mit entsprechenden Lesegeräten (Smartphones) durchgeführt. Zum Auslesen der Chipkarten werden Smartphones eingesetzt.  Es werden lediglich Ticketart und Verkehrsunternehmen ausgelesen und erfasst. Beim Auslesen von Chipkarten und Barcodetickets werden keine personenbezogenen Daten erfasst.

Warum Schwerbehindertenerfassung zur Erstattung der Fahrgeldausfälle nach §231 (SGB IX)?

Öffentliche Nahverkehrsbetriebe sind verpflichtet, Schwerbehinderte und deren Begleitpersonen auf allen Nahverkehrslinien kostenlos zu befördern. Die den Verkehrsbetrieben dadurch entstehenden Einnahmeverluste werden vom Land NRW erstattet. In vier über das Jahr verteilten Erhebungsperioden werden auf ausgewählten Linienfahrten einer jeden Linie die Anzahl der Schwerbehinderten und der „sonstigen Fahrgäste“ erfasst.

Erhebungszeiträume:

  • Winterperiode: 19. Februar – 10. März 2024
  • Frühjahrperiode: 08. April – 28. April 2024
  • Sommerperiode: 15. Juli – 04. August 2024
  • Herbstperiode: 04. November – 24. November 2024